Rz. 28
Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[19] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016:
Zitat
▪ | "Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a), zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall," |
▪ | Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d), zum Beispiel nach einer fehlerhaften Reparatur in der Autowerkstatt, |
▪ | Steuer-Rechtsschutz (§ 2e), zum Beispiel wegen der Kfz-Steuer, |
▪ | Sozial-Rechtsschutz (§ 2f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Sozial-Leistungen nach einem Verkehrsunfall, |
▪ | Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2g) aa), zum Beispiel beim Entzug des Führerscheins, |
▪ | Straf-Rechtsschutz (§ 2i) aa), zum Beispiel in einem Strafverfahren wegen angeblicher Fahrerflucht, |
▪ | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j), zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, |
▪ | Opfer-Rechtsschutz (§ 2l), zum Beispiel als Schmerzensgeldberechtigter in einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalles. |
Je nach Versicherungskonzept kann sich dies von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden – ebenso wie auch der Abschluss des Vertrages (welche ARB sind zugrunde zu legen?) eine Rolle spielt.
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