Rz. 28

Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[19] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016:

Zitat

"Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a), zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall,"
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d), zum Beispiel nach einer fehlerhaften Reparatur in der Autowerkstatt,
Steuer-Rechtsschutz (§ 2e), zum Beispiel wegen der Kfz-Steuer,
Sozial-Rechtsschutz (§ 2f), zum Beispiel wegen Ablehnung von Sozial-Leistungen nach einem Verkehrsunfall,
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2g) aa), zum Beispiel beim Entzug des Führerscheins,
Straf-Rechtsschutz (§ 2i) aa), zum Beispiel in einem Strafverfahren wegen angeblicher Fahrerflucht,
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j), zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung,
Opfer-Rechtsschutz (§ 2l), zum Beispiel als Schmerzensgeldberechtigter in einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalles.

Je nach Versicherungskonzept kann sich dies von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden – ebenso wie auch der Abschluss des Vertrages (welche ARB sind zugrunde zu legen?) eine Rolle spielt.

[19] Die Bedingungen sind leicht auffindbar für jede Versicherungsgesellschaft im Internet unter Angabe der ARB, des Jahres und dem Namen, in diesem Fall unter https://www.advocard.de/files/userdata/content/pdf/arb/ADVOCARD_ARB%202016.pdf, abgerufen am 24.5.2017.

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