An
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Wertermittlung bzgl. des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, das sich im Nachlass des am _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ befindet
Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist im Original beigefügt.
Unser Mandant hat uns mit der Geltendmachung seiner Ansprüche in Bezug auf den am _________________________ verstorbenen Erblasser _________________________ beauftragt. Unser Mandant ist als Abkömmling des Erblassers pflichtteilsberechtigt i.S.d. §§ 2303 ff. BGB. Unser Mandant ist durch Testament vom _________________________, welches am _________________________ vor dem Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – eröffnet wurde, enterbt. Sie haben als testamentarischer Alleinerbe mit Schreiben vom _________________________ die Erbschaft angenommen. Unser Mandant hat Ihnen gegenüber mit Schreiben vom _________________________ seinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht und die Übersendung eines Nachlassverzeichnisses gefordert. Mit Schreiben vom _________________________ haben Sie unserem Mandanten das gewünschte Nachlassverzeichnis übersandt. Aus dem Nachlassverzeichnis geht hervor, dass sich im Nachlass des verstorbenen Erblassers ein Grundstück in _________________________ befindet. Sie haben im Nachlassverzeichnis einen Wert des Grundstücks in Höhe von _________________________ EUR angegeben. Unser Mandant ist der Auffassung, dass es sich bei diesem Wert nicht um den tatsächlichen Wert des Grundstücks handelt. Sie haben es bislang abgelehnt, ein Gutachten über den tatsächlichen Wert des Grundstücks erstellen zu lassen.
Namens unseres Mandanten dürfen wir sie daher auffordern, ein Gutachten über den Wert des
Hausanwesens _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________,
eingetragen im Grundbuch von _________________________,
Bd. _________________________, Flst. Nr. _________________________,
durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Da das Grundstück zweifelsohne zum Nachlass des verstorbenen Erblassers gehört, steht unserem Mandanten dieser Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB zu.
Bezüglich der Auswahl des Sachverständigen empfehlen wir Ihnen, einen öffentlich vereidigten und somit auch bei Gericht anerkannten Gutachter auszuwählen.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass unser Mandant nicht an den Wert des Gutachtens gebunden ist und es ihm frei steht, auch nach Vorlage des Gutachtens seinen Pflichtteilsanspruch einzuklagen.
Für die Vorlage des Gutachtens erlauben wir uns, Ihnen eine Frist bis zum
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zu setzen. Sollte das Gutachten bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, sehen wir uns gezwungen, den Wertermittlungsanspruch unseres Mandanten gerichtlich durchzusetzen.
Sollte Ihre Mandantschaft den zeitnahen Verkauf des Objekts beabsichtigen, so bitten wir um Mitteilung des Kaufpreises unter Vorlage des Kaufvertrages.
(Rechtsanwalt)