An das
Landgericht
_________________________
Klage
des _________________________, wohnhaft _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
_________________________, wohnhaft _________________________
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
wegen: Herausgabe zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, Flst. Nr. _________________________, mit einer Größe von _________________________ qm, zum Zwecke der Befriedigung des dem Kläger zustehenden Anspruchs in Höhe von _________________________ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit der Klage zu dulden. |
2. |
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung nach Ziff. 1 durch Zahlung des Betrages in Höhe von _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit der Klage abwenden. |
3. |
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits. |
Für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen beantrage ich bereits jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung:
Der Kläger ist gesetzlicher Alleinerbe des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________.
Beweis: Erbschein des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht –
Die Beklagte ist eine langjährige Bekannte des Erblassers.
Mit Übergabevertrag vom _________________________ übertrug der Erblasser sein Hausgrundstück _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, Flst. Nr. _________________________, auf die Beklagte. Die Übergabe war gemäß der notariellen Urkunde des Notars _________________________ in _________________________, UR-Nr. _________________________, in vollem Umfang unentgeltlich, mithin eine Schenkung.
Beweis: Urkunde des Notars _________________________, UR-Nr. _________________________
Der Nachlass ist mehr oder minder wertlos. Der Erblasser hat neben einem Barvermögen in Höhe von 12.000 EUR keine weiteren Nachlassgegenstände hinterlassen.
Beweis: Mitteilung der _________________________ Bank an die Erbschaftsteuerstelle _________________________
Der Betrag in Höhe von 12.000 EUR wurde für die Beerdigung verbraucht. Der Kläger hat im Übrigen die Einrede des unzureichenden Nachlasses geltend gemacht.
Der Kläger kann somit von der Beklagten wegen des ihm zustehenden Pflichtteilsergänzungsanspruchs die Herausgabe des geschenkten Hausgrundstückes zum Zwecke der Zwangsversteigerung gem. § 2329 BGB verlangen.
Aus dem Sachverständigengutachten des _________________________ vom _________________________ ergibt sich, dass der Verkehrswert des Hausanwesens _________________________ EUR beträgt.
Beweis: Gutachten des Sachverständigen _________________________ vom _________________________
Als alleinigen gesetzlichen Erben steht dem Kläger eine Pflichtteilsquote von ½ zu.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers beträgt _________________________.
Die Beklagte hat trotz mehrmaliger Aufforderung den Anspruch des Klägers nicht erfüllt, so dass Klage geboten war.
(Rechtsanwalt)