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Muster 17.3: Anrechnung auf den Pflichtteil

 

Muster 17.3: Anrechnung auf den Pflichtteil

Der Übernehmer hat sich den Wert des unter Ziff. _________________________ übertragenen Grundbesitzes, soweit er den Wert der unter Ziff. _________________________ übernommenen Gegenleistungen übersteigt, auf seinen Pflichtteilsanspruch gemäß der Vorschrift des § 2315 BGB anrechnen zu lassen. Für die Bewertung des anrechnungspflichtigen Vorempfangs ist auf den Zeitpunkt der Zuwendung – im vorliegenden Fall auf die Umschreibung im Grundbuch – abzustellen (Erfüllungsgeschäft). Der zu diesem Stichtag ermittelte Wert ist mit Hilfe des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex auf den Zeitpunkt des Erbfalls anzupassen. Eine Ausgleichung unter Abkömmlingen gemäß den Vorschriften der §§ 2050 ff., 2316 BGB wird ausdrücklich nicht vereinbart.

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