Rz. 175

 

Fall

Erblasser E hinterlässt seine Ehefrau F und seine beiden Kinder K1 und K2. E setzt seine Ehefrau F zur Alleinerbin ein. Im Jahr 1988 hatte E seinem Freund D 10.000 EUR geschenkt. E stirbt 1996. K1 und K2 machen ihren Pflichtteil und ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend. Der Nachlass hat einen Wert von 20.000 EUR.

Lösung[190]

K1 und K2 erhalten jeweils einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 2.500 EUR (⅛ von 20.000 EUR realer Nachlass) und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von 1.250 EUR (⅛ von 10.000 EUR Schenkung an D). Die Ehefrau F erhält als Alleinerbin den gesamten Nachlass in Höhe von 20.000 EUR. Sie muss jedoch die Pflichtteile von jeweils 2.500 EUR und Pflichtteilsergänzungsansprüche von jeweils 1.250 EUR auszahlen, da sie als Erbin die Pflichtteilsergänzungsansprüche zu tragen hat.

[190] Fall ohne Berücksichtigung der inflationsmäßigen Hochrechnung.

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