An das
Landgericht
_________________________
Klage
des _________________________, wohnhaft _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
_________________________, wohnhaft _________________________
– Beklagter –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
wegen: Auskunft, Wertermittlung, eidesstattlicher Versicherung und Zahlung des Pflichtteils
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, den Beklagten im Wege der Stufenklage zu verurteilen:
1. |
Der Beklagte wird in der ersten Stufe verurteilt, Auskunft über den Bestand und die wertbildenden Faktoren des Nachlasses des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nebst entsprechenden Verträgen und Belegen, welches folgende Punkte umfasst:
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alle beim Erbfall vorhandenen Sachen, Immobilen und Forderungen – auch solchen gegenüber Betreuern oder Bevollmächtigten des Erblassers (Aktiva), |
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alle beim Erbfall vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten (Erblasser- und Erbfallschulden), |
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alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, einschließlich Pflicht- und Anstandsschenkungen, |
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ehebezogene Zuwendungen sowie Zuwendungen, die unter Nießbrauchs- und Wohnrechtsvorbehalt erfolgten, auch über einen Zehnjahreszeitraum vor Erbfall hinaus, |
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ungeklärte Zuwendungen und Veräußerungen des Erblassers zu Lebzeiten, deren Umstände es nahelegen, es handele sich wenigstens zum Teil um eine Schenkung, gleich zu welchem Zeitpunkt sie erfolgten, |
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unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, |
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den Güterstand, in dem der Erblasser verheiratet war, |
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notarielle Erbverzichte, die Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erblasser erklärt haben. |
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2. |
Der Beklagte wird in der zweiten Stufe verurteilt, den Wert der nach Erteilung der Auskünfte gemäß Klageantrag Ziff. 1 noch zu benennenden Gegenstände des realen und fiktiven Nachlasses zu ermitteln. |
3. |
Für den Fall, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt sein sollte, wird der Beklagte in einer weiteren Stufe der Klage verurteilt, an Eides statt zu versichern, dass er den Bestand des Nachlasses und die darin enthaltenen Auskünfte über lebzeitige Zuwendungen und Vorempfänge sowie der Güterstände, in denen der Erblasser gelebt hat, nach bestem Wissen so vollständig angegeben hat, wie er dazu in der Lage war. |
4. |
In einer weiteren Stufe der Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Betrag in nach Auskunftserteilung und Wertermittlung zu bestimmender Höhe mit der sich aus der Auskunft ergebenden Pflichtteilsquote nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage (oder seit Verzugseintritt am _________________________) zu zahlen. |
5. |
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. |
Für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen beantrage ich bereits jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung: _________________________
(Rechtsanwalt)