Rz. 260
Die Praxis hat nicht nur in der Vergangenheit ständig Gestaltungen vorgenommen, die die Rspr. als verschleierte Sacheinlage qualifiziert. Viele Geschäftsführer kennen die Rspr. nicht, Berater, kennen häufig nicht genug Hintergründe von Kapitalerhöhungen. "Es ist daher kaum anzunehmen, dass sich das Problem … nur noch in den absolut kranken Fällen stellen wird", heißt es.[1009] In der Lit. wird angenommen, dass die Zahl der verdeckten Sacheinlagen zunimmt, da die Sanktionen erträglicher werden.[1010]
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