Rz. 261
Nach der Vor-MoMiG-Rspr. BGH war die Heilung einer verdeckten Sacheinlage durch satzungsändernde Umwidmung einer Barkapitalerhöhung in eine Sacheinlage möglich.[1011] Daran hält auch das MoMiG fest.[1012]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen