Rz. 614

Der Begriff der freiwilligen (Zusatz-)Arbeitgeberleistungen umfasst i.d.R. solche Leistungen, die üblicherweise nicht vertraglich zugesagt werden, dennoch z.T. von Arbeitgebern erbracht werden. Zu nennen sind z.B.:

Betriebsveranstaltungen, → § 21 Rdn 525 ff.

Incentivereisen, → § 21 Rdn 969 ff.

Kantinenessen, → § 21 Rdn 986 ff.

Jubiläum, → § 21 Rdn 981

Personalrabatt, → § 21 Rdn 1344 f.

[Autor] Ehlers

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