Rz. 993

Die Vertragsstrafe ist abzugrenzen von der Schadenspauschalierung, der Verfallklausel, dem Garantievertrag sowie der Betriebsbuße. Die Betriebsbuße dient nicht der Sicherung schuldrechtlicher Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, sondern bezweckt die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Betrieb. Sie ist deshalb eine Sanktion für einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen die normativ geregelte Ordnung des Betriebs.

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