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Im Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet die Familiengesellschaft gewisse Vorteile: Geht z.B. ein Vermögen erst im Erbfall vollständig auf die Nachfolger über, bleibt die Möglichkeit zur Mehrfachausnutzung der Schenkung- und Erbschaftsteuerfreibeträge für Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR, Kinder i.H.v. 400.000 EUR und Enkel i.H.v. 200.000 EUR ungenutzt. Werden dagegen die Familienmitglieder schrittweise an einer Familiengesellschaft beteiligt, können diese Freibeträge mehrfach ausgeschöpft werden (§§ 14, 15 ErbStG). Die vorgenannten Freibeträge können von jedem Elternteil und Großelternteil jeweils im Abstand von zehn Jahren voll ausgenutzt werden. Allein durch konsequente Nutzung dieser Freibeträge können bspw. Eltern, die drei Jahrzehnte lang i.R.d. Freibeträge Vermögen auf ihre zwei Kinder übertragen, 12.000.000 EUR erbschaftsteuerfrei übertragen. Diese Beträge erhöhen sich noch deutlich, wenn sich auch die Großeltern an den Zuwendungen beteiligen.

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