Rz. 60

Neben den Vorteilen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet eine Familiengesellschaft die Möglichkeit, Familienmitglieder schrittweise an verantwortungsvolle Aufgaben der Vermögensverwaltung heranzuführen. So können den Kindern z.B. zunächst rein vermögensrechtliche Beteiligungen und später auch Mitentscheidungsrechte übertragen werden. In diesem Zusammenspiel werden die Kinder mit gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten durch Teilnahme an den Gesellschaftsversammlungen, Lektüre der Jahresabschlüsse, Mitwirkung an Gesellschafterbeschlüssen etc. vertraut gemacht. Daneben werden die Nachkommen sukzessive an einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Familienvermögen gewöhnt. Sie erleben als Mitgesellschafter die Entstehung und Durchführung von Anlage- und Investitionsentscheidungen. Da das Mitspracherecht zunächst ausgeschlossen oder doch sehr beschränkt ist, brauchen die Eltern und Großeltern keine Bedenken zu haben, ihre Kontrolle auf die Vermögensverwaltung zu verlieren.

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