Rz. 56
Meistens ist es im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung erforderlich, zusätzliche Befunde anzufordern, um die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde abschließend beantworten zu können. Hierzu zählen z.B. Entlassungsberichte nach Klinikaufenthalten oder Behandlungsberichte jeweiliger Fach- oder Hausärzte. Auch hierbei ist das Prinzip der Anlassbezogenheit zu beachten.
Rz. 57
Zur Anforderung von weiteren Befunden ist vorab eine Entbindung von der Schweigepflicht der jeweiligen Ärzte/Kliniken/Institutionen gegenüber dem begutachtenden Arzt erforderlich. Diese muss neben dem Namen und der Anschrift des anfordernden Arztes auch eine detaillierte Auflistung der notwendigen Unterlagen enthalten und vom Klienten unterschrieben sein.
Rz. 58
Zur Qualitätssicherung nachgereichter oder angeforderter Fremdbefunde muss stets darauf geachtet werden, dass diese Befunde den Stempel und eine Originalunterschrift des ausstellenden Arztes enthalten.
Rz. 59
Nachgeforderte Befunde werden zusammen mit den am Untersuchungstag erhobenen Befunden auf ihre Relevanz für die Fragestellung der Behörde geprüft, ins Gutachten aufgenommen und in die Gesamtbeurteilung einbezogen.
Rz. 60
Praxistipp
Befundanforderungen bei externen Kliniken oder Fachärzten dauern in der Regel mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen.
Zur Beschleunigung der Gutachtenerstellung und zur Wahrung der Frist zur Abgabe des Gutachtens bei der Fahrerlaubnisbehörde ist es daher zu empfehlen, dass der Klient sich bereits im Vorfeld der Untersuchung möglichst viele Nachweise und Berichte von seinen behandelnden Ärzten geben lässt, sodass diese bereits am Untersuchungstag vorliegen.
Einige Ärzte/Kliniken/Institutionen stellen über die Kopie- bzw. Befunderstellung eine Rechnung aus. Diese wird vom begutachtenden Arzt/von der Begutachtungsstelle nicht getragen und muss vom Klienten selbst bezahlt werden.
Zudem nutzen immer häufiger Ärzte hierfür das Vorkasseprinzip, d.h. ohne Zahlung kein Befund. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten Klienten daher zeitnah zu ihren behandelnden Ärzten Kontakt aufnehmen, um die Befundausstellung zu besprechen.