_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)
Anwesend sind
1. |
_________________________, im Folgenden "Verkäufer" genannt, |
2. |
_________________________, im Folgenden "Käufer" genannt, |
alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise.
Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Urkunde betrifft den Nachlass von _________________________, der am _________________________ in _________________________ verstarb. Laut Erbschein des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ ist der Verkäufer alleiniger Erbe des Erblassers.
(2) Der Nachlass umfasst folgende Posten:
1. |
Unbelastet bebautes Grundstück in _________________________, Flst. Nr. _________________________ |
2. |
Wohnungseinrichtung im Hause auf oben benanntem Grundstück gemäß beiliegender Aufstellung |
3. |
Weitere Gegenstände gemäß beiliegender Aufstellung |
4. |
Ein Sparkonto bei der _________________________ Bank, IBAN _________________________ |
5. |
Verbindlichkeiten gegenüber der _________________________ Bank in Höhe von _________________________ EUR |
Weitere Verbindlichkeiten sind nach Angaben des Verkäufers nicht vorhanden.
§ 2 Erbschaftskauf
(1) Der Verkäufer verkauft hiermit seine Erbschaft nach dem Erblasser an den Käufer. Der Kaufpreis beträgt _________________________ EUR, in Worten _________________________.
(2) Käufer und Verkäufer sind sich einig, dass weitere Erbschaftsgegenstände als die aufgeführten nicht herauszugeben sind und für sie auch kein Ersatz zu leisten ist. Infolge des Erbfalls erloschene Rechtsverhältnisse zwischen Erblasser und Verkäufer gelten auch im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien als erloschen. Nicht aufgeführte Nachlassverbindlichkeiten hat der Verkäufer ohne Ersatzanspruch zu erfüllen.
(3) Der Verkäufer hat keinerlei Anspruch auf Aufwendungen, die er auf die Erbschaft gemacht hat, und verzichtet auf jeglichen Ersatz von Abgaben und außerordentlichen Lasten, die auf die Erbschaft erhoben wurden. Speziell die vom Verkäufer zu zahlende Erbschaftsteuer trägt der Käufer nicht.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Käufer übernimmt die oben aufgeführten Nachlassverbindlichkeiten zur ferneren Verzinsung und Tilgung zu den ihm bekannten Bedingungen der Darlehensverträge und verpflichtet sich, den Verkäufer davon zu befreien. Die Übernahme der Verbindlichkeiten ist bereits im Kaufpreis berücksichtigt. Die erforderlichen Gläubigergenehmigungen holen die Parteien selbst ein.
(2) Der Käufer zahlt sofort _________________________ EUR.
(3) Der Restkaufpreis nebst hieraus 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz ab heute ist zahlbar bis zum _________________________.
§ 4 Übergang und Gewähr
(1) Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkauf fallenden Nutzungen. Er trägt für diese Zeit die Lasten einschließlich der Zinsen für die Nachlassverbindlichkeiten.
(2) Der Käufer trägt von heute an die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Erbschaftsgegenstände. Nutzungen und Lasten gehen mit dem heutigen Tag auf den Käufer über.
(3) Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen eines Rechtsmangels beschränkt sich auf die Haftung dafür, dass ihm das Erbrecht zusteht, dass es nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt ist, dass nicht Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichspflichten und Teilungsanordnungen bestehen und dass nicht unbeschränkte Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern oder Einzelnen von ihnen eingetreten ist. Mängel einer zur Erbschaft gehörenden Sache hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
§ 5 Übertragung der Erbschaftsposten auf den Käufer
(1) Verkäufer und Käufer sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Grundstück _________________________ auf den Käufer übergehen soll und bewilligen und beantragen seine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
(2) Die Wohnungseinrichtung sowie die sonstigen Nachlassgegenstände befinden sich im benannten Haus. Der Verkäufer überträgt dem Käufer das Eigentum hieran, wobei die Besitzverschaffung durch Aushändigung des Wohnungsschlüssels erfolgt.
(3) Der Verkäufer tritt die Forderung gegen die _________________________ Bank aus dem Sparkonto an den Käufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer übergibt dem Käufer das Sparbuch zu Eigentum.
§ 6 Sicherungen
(1) Zur Sicherung der Restkaufpreiszahlung gem. § 3 Abs. 3 wird eine brieflose Hypothek für den Verkäufer bestellt. Der Käufer unterwirft sich wegen dieser Forderung der sofortigen Zwangsvollstreckung, welche in Ansehung dieser Hypothek auch gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig sein soll. Er bewilligt und beantragt die Eintragung der Hypothek einschließlich der dinglichen Vollstreckungsunterwerfung im Grundbuch.
(2) Zur Sicherung des Befreiungsanspruchs des Verkäufers bzgl. der benannten Verbindlichkeiten gem. § 3 Abs. 1 beantragt der Käufer die Eintragung einer zweiten Hypothek in das Grundbuch ...