_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)
Anwesend sind
1. |
_________________________, im Folgenden "Erschienener zu 1)" genannt, |
2. |
_________________________, im Folgenden "Erschienene zu 2)" genannt, |
alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise.
Auf Ansuchen beurkunde ich Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Laut notariellem Testament vom _________________________, das beim Nachlassgericht _________________________ unter dem Az. _________________________ am _________________________ eröffnet worden ist, ist der Erschienene zu 1) Miterbe zu _________________________ Anteil am Nachlass des C. In diesem Testament hat C seiner Ehefrau, der Erschienenen zu 2), den lebenslänglichen Nießbrauch an seinem gesamten Nachlass zugewandt.
(2) Zum ungeteilten Nachlass gehören noch:
1. |
Ein Grundstück, eingetragen im Grundbuch _________________________, Bd. _________________________, Bl. _________________________, |
2. |
Folgende bewegliche Gegenstände: _________________________ |
§ 2 Nießbrauchbestellung
(1) Der Erschienene zu 1) bestellt hiermit an seinem in § 1 näher bezeichneten Erbanteil für die Erschienene zu 2) den lebenslänglichen Nießbrauch.
(2) Für den Nießbrauch gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hiernach stehen der Nießbrauchberechtigten der Besitz und alle Nutzungen zu. Sie hat alle laufenden Lasten zu tragen.
(3) Die Erschienene zu 2) nimmt die Nießbrauchbestellung an.
§ 3 Gegenleistung
Eine Gegenleistung hat die Erschienene zu 2) nicht zu erbringen. Die Nießbrauchbestellung erfolgt in Erfüllung der testamentarischen Vermächtnisanordnung. Wegen der restlichen Vermächtniserfüllung wird sich die Erschienene zu 2) mit den übrigen Miterben einigen.
§ 4 Nutzungen und Lasten
(1) Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt rückwirkend auf den Todestag des Erblassers.
(2) Der Erschienene zu 1) haftet nur für die ungehinderte Entstehung des Nießbrauchs und dafür, dass der Erbanteil nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Eine weitere Gewährleistung seitens des Erschienenen zu 1) besteht nicht, insbesondere nicht für Güte und Ertragskraft des Erbteils oder für Zustand und Lastenfreiheit der im Nachlass befindlichen Gegenstände.
§ 5 Grundbuchberichtigung
Die Beteiligten bewilligen und beantragen, an der angegebenen Grundbuchstelle den Nießbrauch für die Erschienene zu 2) im Wege der Grundbuchberichtigung einzutragen, und zwar mit dem Zusatz, dass zur Löschung der Todesnachweis der Berechtigten genügen soll.
§ 6 Hinweise
Die Beteiligten wurden auf die rechtliche Wirkung des Nießbrauchs am Erbanteil hingewiesen. Ihnen ist bekannt, dass von dem Nießbrauch alle im ungeteilten Nachlassvermögen befindlichen Vermögenswerte betroffen sind.
§ 7 Kosten
Sämtliche Kosten trägt der Erschienene zu 1). Eine etwaige Erbschaftsteuer trägt jeder Erwerber für seinen Erwerb.
Diese Niederschrift wurde vom Notar den Anwesenden vorgelesen, von diesen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben: