Rz. 17
Berechnungsmethode nach BGH, Urt. v. 28.7.2010, FamRZ 2010, 1535
Einkommen M1 – Selbstbehalt
= 5.000 EUR – [2.000 EUR + ½ aus (5.000 EUR – 2.000 EUR)]
= 5.000 EUR – (2.000 EUR + 1.500 EUR) = 1.500 EUR
In diesem Umfang ist M1 leistungsfähig in Bezug auf Elternunterhalt.
Anders ausgedrückt: Leistungsfähigkeit besteht in Höhe von ½ (= 50 %) aus (5.000 – 2.000 EUR), also in Höhe von 1.500 EUR.
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