Pflichtteilsverzichtsvereinbarung
Urkunde-Nr. _________________________/2023
Verhandelt zu _________________________ am _________________________
Vor mir, dem/der unterzeichnenden Notar/Notarin mit dem Amtssitz zu _________________________
erschienen heute
1. Herr _________________________ (Vorname, Name), geboren am _________________________ (Geburtsdatum), wohnhaft in _________________________ (Adresse),
ausgewiesen durch Personalausweis-Nr. _________________________, ausgestellt am _________________________ durch _________________________
(alternativ: mir von Person bekannt)
– Erschienener zu 1) –
2. Frau _________________________ (Vorname, Name), geboren am _________________________ (Geburtsdatum, Geburtsname), wohnhaft in _________________________ (Adresse),
ausgewiesen durch Personalausweis-Nr. _________________________, ausgestellt am _________________________ durch _________________________
(alternativ: mir von Person bekannt)
– Erschienene zu 2) –
Frau _________________________ (Vorname, Name) ist die Tochter der Eheleute _________________________ (Vorname, Name) und des Erschienenen zu 1).
Der Notar ist aufgrund eines der Beurkundung vorangegangenen Gesprächs mit den Erschienenen von deren Geschäftsfähigkeit überzeugt.
Die Erschienenen verneinten die Frage des Notars nach einer Vorbefassung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG.
Dies vorausgeschickt erklärten die Erschienenen nachfolgenden
Pflichtteilsverzichtsvertrag.
I. Abfindungsvereinbarung
1. Verzichts- und Zahlungsverpflichtungen
Die Erschienene zu 2) verpflichtet sich, gegenüber dem Erschienenen zu 1) auf ihr Pflichtteilsrecht zu verzichten, und der Erschienene zu 1) verpflichtet sich, an die Erschienene zu 2) eine Abfindung i.H.v. 20.000 EUR (in Worten: zwanzigtausend Euro) zu zahlen.
2. Fälligkeit und Zinsen
Der Zahlungsbetrag ist sofort fällig. Er ist auf das Konto IBAN _________________________ der Erschienenen zu 2) bei der _________________________ [Bank], zu zahlen, und zwar zinslos bis zu einem Monat nach dem heutigen Tag. Danach ist der Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Alternative: Unentgeltlichkeit
I. Verzichtsverpflichtung
Die Erschienene zu 2) verpflichtet sich, gegenüber dem Erschienenen zu 1) auf ihr Pflichtteilsrecht zu verzichten, der diesen Verzicht annimmt, ohne zu einer Gegenleistung verpflichtet zu sein.
II. Pflichtteilsverzicht
1. Pflichtteilsverzicht
Die Erschienene zu 2) verzichtet für sich und ihre Abkömmlinge auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ausgleichsansprüche etc.) am Nachlass ihres Vaters, dem Erschienenen zu 1).
2. Annahme des Verzichts
Der Erschienene zu 1) nimmt den Verzicht an.
III. Weitere Erklärungen
1. Sofortige Wirksamkeit
Der Notar weist darauf hin, dass der Pflichtteilsverzicht mit dieser Beurkundung sofort wirksam ist.
Er steht auch nicht unter der Bedingung der Zahlung. Sollte der Erschienene zu 1) mit der Zahlung also in Verzug geraten, wäre der Pflichtteilsverzicht trotzdem wirksam. Die Erschienene zu 2) müsste die Zahlung gerichtlich geltend machen.
Auf die Möglichkeit einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung wurden die Erschienenen hingewiesen. Sie wurde aber nicht gewünscht.
Alternative: Unentgeltlichkeit
Der Notar weist darauf hin, dass der Pflichtteilsverzicht mit dieser Beurkundung sofort wirksam ist. Er steht unter keiner Bedingung.
2. Klarstellung
Klarstellend wird erklärt, dass künftige Entwicklungen – insbesondere im Vermögen des Erschienenen zu 1) – keine Nach- oder Rückforderungsansprüche auslösen können.
3. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Sollten Zweifel an der Geschäftsfähigkeit eines der Erschienenen entstehen, so entbinden beide insofern die ihn behandelnden und in Zukunft noch behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht.
IV. Schiedsklausel
Die Erschienenen vereinbaren hiermit, dass alle Streitigkeiten, die durch die vorliegende Vereinbarung hervorgerufen werden, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (www.dse-erbrecht.de), Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden werden.
V. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt...