Rz. 258
Der Tatbestand der Umgehung ist umstritten. Man mag jedoch folgende Bestandteile isolieren:
▪ | Eine umgangene Rechtsfolge bzw. eine Rechtsordnung, die diese Rechtsfolge enthält: z.B. die Regelung des französischen Rechts, dass die Kinder ¾ des Nachlasses als Pflichtteil erhalten. |
▪ | Eine ergangene Rechtsfolge bzw. eine Rechtsordnung, die diese Rechtsfolge nicht enthält: z.B. das Recht von Mexiko, das grundsätzlich keine Pflichtteile kennt. |
▪ | Eine Umgehungshandlung: Wechsel der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, Umschichtung oder Verlagerung des Vermögens etc. |
▪ | Die Umgehungsabsicht (Erforderlichkeit umstritten). |
▪ | Die Anwendung der ergangenen Norm erscheint als "unangemessene Rechtsfolge", obwohl formell die Voraussetzungen für ihre Anwendbarkeit vorliegen. Dieser letzte Punkt ist am schwierigsten zu beurteilen, da er eine Wertung verlangt. |
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