I. Internationales Erbrecht
Rz. 185
Das irische Erbkollisionsrecht entspricht weitgehend dem des englischen common law (siehe Rdn 111). Insbesondere hat die Republik Irland wie das Vereinigte Königreich im Lissabonner Protokoll einen Vorbehalt erklärt, wonach Maßnahmen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit für die Republik Irland erst dann wirksam werden, wenn diese zugestimmt hat (opt in). Da die Erklärung nicht abgegeben wurde, gehört die Republik Irland zu den Europäischen Mitgliedstaaten, in denen die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten ist (vgl. EG 82 EuErbVO). Sie gilt deshalb als "Drittstaat". Daher wird das Erbstatut dort weiterhin nach den überkommenen Regeln bestimmt. Für die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen wird auf die Ausführungen zu England (siehe Rdn 110) verwiesen.
Rz. 186
Das Haager Testamentsformübereinkommen ist seit dem 2.10.1967 in Kraft.
II. Pflichtteilsrecht
Rz. 187
Nach irischem Erbrecht (Sect. 109 ff. Succession Act, 1965) hat der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein sog. legal right. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet. Er umfasst ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt, ansonsten die Hälfte. Hinterlässt der Erblasser dem Ehegatten ein Vermächtnis, muss der Ehegatte wählen, ob er das Vermächtnis annimmt oder das legal right geltend macht (election). Ähnliche Rechte kommen auch dem nichtehelichen Lebensgefährten zu.
Der Ehegatte kann durch in einfacher Schriftform abgeschlossenen Vertrag mit dem Erblasser schon zu dessen Lebzeiten auf sein legal right verzichten.
Rz. 188
Die Kinder haben keine zwingende quotenmäßig fixierte Beteiligung am Nachlass. Wenn der Erblasser "seine moralische Pflicht verletzt hat, sie am Nachlass angemessen zu beteiligen", können sie gem. Sect. 117 Succession Act, 1965 aber auf eine Kapitalsumme oder eine laufende Rentenzahlung klagen. Art und Höhe der Zuwendung sind – wie bei der family provision nach englischem Recht – in das Ermessen des Gerichts gestellt:
Zitat
"Where the court is of opinion that the testator has failed in his moral duty to make proper provision for the child in accordance with his means, whether by his will or otherwise, the court may order that such provision shall be made for the child out of the estate as the court thinks just. The court shall consider the application from the point of view of a prudent and just parent, taking into account the position of each of the children of the testator and any other circumstances which the court may consider of assistance in arriving at a decision that will be as fair as possible to the child to whom the application relates and to the other children."
Der Wortlaut lässt eine erheblich großzügigere Zuweisung an die Kinder zu, da es nicht auf eine Bedürftigkeit der Kinder ankommt. Die irische Law Reform Commission hat im Mai 2017 vorgeschlagen, das Erfordernis eines Verstoßes gegen eine moralische Verpflichtung ("when the deceased failed in his moral duty to make proper provision for hischild in accordance with his means") zu streichen. Diese Formel solle konkretisiert werden, um die Zahl von erfolgreichen Klagen zu reduzieren. Z.B. könne ein Anspruch daran geknüpft werden, dass der klagende Ehegatte oder Abkömmling finanziell bedürftig ist.