Rz. 596
Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unter Vorbehalt der Nutznießung übertragenes Vermögen, Lebensversicherungen – zu dem Rückkaufswert unmittelbar vor dem Tod des Erblassers – und Schenkungen innerhalb Jahresfrist vor dem Tod. Das Wahlrecht ist innerhalb von sechs Monaten nach Bestellung des Nachlassverwalters durch das Gericht auszuüben, Art. 732.2135 Florida Probate Code.
Rz. 597
Das homestead wird vom testamentarisch verfügbaren Nachlass ausgenommen, so dass der Ehegatte bei Fehlen von Abkömmlingen das homestead allein erhält. Neben Abkömmlingen erwirbt er an den zum homestead gehörenden Gegenständen einen Nießbrauch auf Lebenszeit (life interest; Art. 732.401 Florida Probate Code).
Rz. 598
Exempt property steht dem Ehegatten und mangels eines überlebenden Ehegatten den Kindern zu. Es umfasst Hausrat im Wert von bis zu 20.000 US-$, das von der Familie genutzte Auto, beamtenrechtliche Sterbegelder und anderes. Die Frist für die Geltendmachung beträgt vier Monate nach Bestellung des Nachlassverwalters, Art. 732.402 Florida Probate Code.
Rz. 599
Gem. Art. 732.403 Florida Probate Code haben der überlebende Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Abkömmlinge als family allowance zusätzlich während der Dauer der Nachlassverwaltung Anspruch auf einen dem Ehegatten auszuzahlenden Betrag zum angemessenen Unterhalt bis zu einem Höchstbetrag von 18.000 US-$.
Rz. 600
Gem. Art. 732.302 Florida Probate Code erhält ein nach Errichtung eines Testaments geborenes oder adoptiertes Kind, welches durch das Testament nicht bedacht wurde, den gesetzlichen Erbteil, wenn es nicht schon zu Lebzeiten des Erblassers einen entsprechenden Vermögensvorteil erhalten hat oder aus dem Testament hervorgeht, dass die Übergehung beabsichtigt war, oder der Testator bereits bei Errichtung des Testaments Kinder hatte und den Nachlass im Wesentlichen einem anderen Angehörigen des übergangenen Kindes vermachte. In vergleichbarer Weise erhält gem. Art. 732.301 Florida Probate Code ein Ehegatte den gesetzlichen Erbteil, wenn der Erblasser vor der Eheschließung ein Testament errichtet hatte, es sei denn, dass der Ehegatte in einem Ehevertrag eine entsprechende Zuwendung erhielt bzw. darauf verzichtete, der Ehegatte im Testament bereits bedacht wurde oder das Testament die Absicht offenbarte, dem (späteren) Ehegatten nichts zuzuwenden.
Rz. 601
Zum Pflichtteilsverzicht wird auf die Ausführungen in Rdn 591 verwiesen.