Rz. 76

Zu unterscheiden sind die ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit und die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit. Während die Parteien in der ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit das Schiedsverfahren eigenständig durchführen, werden die Parteien im anderen Fall bei Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens durch eine Schiedsinstitution unterstützt.

 

Rz. 77

Neben der Unterwerfung unter die allgemeinen Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit des 10. Buches der ZPO gemäß Neufassung vom 22.12.1997, in Kraft seit dem 1.1.1998, oder einer ad-hoc-Schiedsbestimmung kann der Erblasser, was sich aufgrund der Spezialmaterie anbietet, eine institutionalisierte Schiedsgerichtsbarkeit wählen.

Im Bereich des Erbrechts bietet die DSE e.V.[108] eine speziell auf die Probleme des Erbrechts angepasste Schiedsordnung an. Die DSE verfügt über eine Liste mit Schiedsrichtern, die anerkannte Experten auf ihrem Gebiet sind. Darüber hinaus verfügt die DSE bundesweit über regionale Geschäftsstellen, in denen Betroffene und Berater regionale Ansprechpartner finden, die über die Voraussetzungen und Möglichkeiten des schiedsgerichtlichen Verfahrens informieren. Auf diesem Wege wird eine organisatorische Plattform für die Durchführung von Schiedsverfahren zur Verfügung gestellt.

Der Vorteil einer solchen speziellen Schiedsgerichtsbarkeit ist im Wesentlichen ein kurzes eininstanzliches und für die Parteien kostengünstigeres und durch spezialisierte Schiedsrichter zu führendes Schiedsverfahren.

 

Rz. 78

Muster 18.1: Schiedsklausel der DSE e.V. (Einzeltestament)

 

Muster 18.1: Schiedsklausel der DSE e.V. (Einzeltestament)

Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch meinen Erbfall hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg) und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.

 

Rz. 79

Muster 18.2: Schiedsklausel der DSE e.V. (gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag)

 

Muster 18.2: Schiedsklausel der DSE e.V. (gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag)

Wir ordnen an, dass alle Streitigkeiten, die durch unsere Erbfälle hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg) und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.

[108] Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstr.18, 74918 Angelbachtal.

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