Rz. 101
IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]
▪ | Leistung des Inhabers entscheidend, kein unabhängiges Management, |
▪ | Mitarbeit von Familienmitgliedern zu Preisen, die nicht marktgerecht sind (Bestimmung des Unternehmerlohns), |
▪ | keine mittelfristige Unternehmensplanung und wenig aussagefähige Rechnungslegung (Informationsdefizite), |
▪ | Überschneidungen von betrieblichem und privatem Bereich (fehlende Abgrenzung des Bewertungsobjekts). |
Die Übertragung der Ertragskraft gelingt daher häufig nur partiell, so dass Modifikationen der Ertragswertbehandlung erforderlich sind.
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