Rz. 101

IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]

Leistung des Inhabers entscheidend, kein unabhängiges Management,
Mitarbeit von Familienmitgliedern zu Preisen, die nicht marktgerecht sind (Bestimmung des Unternehmerlohns),
keine mittelfristige Unternehmensplanung und wenig aussagefähige Rechnungslegung (Informationsdefizite),
Überschneidungen von betrieblichem und privatem Bereich (fehlende Abgrenzung des Bewertungsobjekts).

Die Übertragung der Ertragskraft gelingt daher häufig nur partiell, so dass Modifikationen der Ertragswertbehandlung erforderlich sind.

[211] IDW Praxishinweis 1/2014: Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen, 1/2014, FN-IDW 2014, 282 ff., abrufbar auf den Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer.
[212] Vgl. dazu auch Ballhorn/König, NZFam 2021, 672.

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