Rz. 5

Neben diesen in Fahrzeugen vorhandenen Möglichkeiten der Datenaufzeichnung besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass diese zusätzlich mit einem sog. Unfalldatenschreiber ausgestattet sind. Dies ist z.B. häufig bei Einsatzfahrzeugen von Polizei oder Rettungskräften, aber auch Firmen- oder Mietwagenflotten der Fall. Die gespeicherten Daten sollen der Unfallrekonstruktion dienen und werden daher i.d.R. dauerhaft nur im zeitlichen Zusammenhang mit einem Unfallereignis aufgezeichnet. Erfasst werden insbesondere

Geschwindigkeit
Beschleunigung
Bewegungsrichtung
Aufleuchten von Signaleinrichtungen
Bremstätigkeit des Fahrers

Auslöser sind i.d.R. ein Anstoß an das Fahrzeug bzw. ggf. schon eine starke Bremsung oder auch eine manuelle Auslösung. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Datenerfassung sind diese Messwerte i.d.R. sehr zuverlässig und werden bei Gericht[2] als Grundlage für eine Unfallrekonstruktion bereits seit langem akzeptiert und sogar als Grundlage für die Prüfung unfallbedingter Gesundheitsbeschädigungen zugelassen.[3]

 

Rz. 6

Muster 18.1: Antrag auf Auslesung des Unfalldatenschreibers des Unfallgegners

 

Muster 18.1: Antrag auf Auslesung des Unfalldatenschreibers des Unfallgegners

Es wird beantragt,

dem vom Gericht zur Unfallrekonstruktion bestellten Sachverständigen aufzugeben, bei dem unfallbeteiligten Kfz mit dem Kennzeichen _________________________ eine Auswertung der im Unfalldatenschreiber vorhandenen Aufzeichnungen, insbesondere zur Geschwindigkeit, Beschleunigung und Bewegungsrichtung, aber auch dem Aufleuchten von Signaleinrichtungen und der Bremstätigkeit des Fahrers vorzunehmen.

Unter Berücksichtigung dieser Daten ist auch dann ggf. noch eine Unfallrekonstruktion möglich, wenn keinerlei ausreichende vorkollisionäre Spurzeichnungen dokumentiert sind. Selbst bei Vorhandensein solcher Spuren ergibt sich durch dieses Auslesen der o.g. Daten eine deutlich bessere Ermittlung der für die weitere Unfallrekonstruktion notwendigen Anknüpfungstatsachen.

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