Rz. 68

Die Auswertung erfolgt mit der zugehörigen Software, in der das Videomaterial angezeigt wird. In der Auswertemaske werden dabei zwei Uhrzeiten eingeblendet, die in das Videomaterial übertragene und eine vom Auswertesystem generierte. Beide Anzeigen müssen bei der Auswertung identisch sein. Ist dem nicht so, muss die Auswertung abgebrochen werden.

 

Rz. 69

Es ist zu beachten, dass laut Gebrauchsanweisung zwei Abstandsmessungen durchzuführen sind, bei denen eine mögliche Beschleunigung oder Verzögerung festzustellen ist.

Verändert sich der Ausschnitt der Videoaufnahme, z.B. durch Schwanken oder Wackeln der Kamera, Zoomen oder aufgrund eines Standortwechsels, müssen die Referenzpunkte innerhalb der Auswertesoftware erneut eingegeben werden.

Beim VKS-Messsystem ist zu beachten, dass es sich um eine softwareseitige Auswertung handelt. Dabei ist ein nachträgliches Ausmessen der Fahrzeugposition am originalen Videomaterial oder einer Kopie möglich. Es sollten mindestens drei Messungen durchgeführt werden, um hier auf jeden Fall eine mögliche Verzögerung oder Beschleunigung der Betroffenenfahrzeuge zu sehen.

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