Dr. rer. nat. Björn Siemer
Rz. 70
Beim Aufbau der Messanlage könnte die Mindesthöhe, welche bei der Einrichtung der Messstelle dokumentiert wurde, nicht eingehalten worden sein. Hier ist das Messprotokoll einzusehen, um die Werte miteinander vergleichen zu können. Zusätzlich dazu sollte das Messprotokoll folgende Angaben enthalten.
Seriennummer und Softwareversion ICone |
Datum Eichung und Ablauf Eichfrist |
Eichbehörde/Konformitätsbewertungsstelle |
Name und Dienststelle des Messbeamten und des Protokollführers |
Messbeginn, Messende, Standort und überwachte Fahrtrichtung |
Gültigkeit, Unversehrtheit und Vollständigkeit der Sicherungszeichen |
Gültigkeit und Vollständigkeit der Eichkennzeichen/der Metrologischen Kennung |
Beachtung der Gebrauchsanweisung |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit und Überprüfung der Beschilderung |
Spurzuweisungen Ident-Kameras |
Unterschriften |
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Tabelle: Angaben, die das Messprotokoll laut Gebrauchsanweisung vom 21.9.2019 zwingend umfassen muss.
Rz. 71
Sind nicht alle aufgeführten Angaben im Messprotokoll dokumentiert worden, könnte aus formaler Sicht eine Verletzung der Gebrauchsanweisung vorliegen, was juristisch zu würdigen wäre.
Rz. 72
Kritisch würde das vorliegende Messverfahren auf ein Wackeln der Kamera (z.B. infolge Windeinfluss) und/oder eine Veränderung der Kameraposition während eines laufenden Messvorgangs reagieren. Dadurch würde es bei der Veränderung der Entzerrungsparameter zur perspektivischen Transformation und dadurch zu erheblichen Fehlern bei der Abstands- und Wegstreckenermittlung kommen. Ein Wackeln der Kamera und/oder eine bleibende Veränderung der Kameraposition sollte ein geschulter und geübter Mess- bzw. Auswertebeamter allerdings an der veränderten Lage der Passpunkte innerhalb des Videobildes erkennen.
Rz. 73
Im Gegensatz zu einer 2D-Messstelle wird in der dreidimensionalen Ausführung die Kameraposition auf der Brücke festgelegt. Zwei Markierungspunkte dort ergeben eine sog. Kameralinie, auf welcher die Überwachungseinheit im Messablauf zu positionieren ist. Es ergeben sich dann mehrere Maße (Querposition, Höhe etc.), die dann im Weiteren Vorgabeparameter für die weitere Videoauswertung sind. Diese Maße sind im Messprotokoll festzuhalten. Als Quintessenz folgt, dass normale 2D-Messstrecken, sofern sie der 2 %-Regelung (Abweichung der Referenzpunkte in der Realität und im Rechner) nicht mehr genügen, in eine 3D-Variante mit den o.g. Besonderheiten umgewandelt werden können.
Rz. 74
In der Gebrauchsanweisung ist zusätzlich aufgeführt, dass während des Messbetriebs kein aktiver Sendebetrieb von BOS-Funk (2 m/4 m/TETRA) und keine Mobilfunktelefonnutzung im Messfahrzeug erlaubt ist. Zusätzlich dazu darf der integrierte Mobilfunkrouter nur mit einer maximalen Sendeleistung von 2 W und einer Außenantenne (auf dem Dach) verwendet werden, wobei der Abstand zwischen Antenne und ICone mindestens 0,4 m betragen muss. Wurden diese Vorgaben bei der Messung nicht beachtet, liegt ein Verstoß der Gebrauchsanweisung vor.