Rz. 1

Um den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen anhand des Brückenmessverfahrens zu ermitteln, wird von einer erhöhten Position aus die Verkehrssituation beobachtet und mit einer Videokamera aufgezeichnet. Dies erfolgt im Prinzip bei den unterschiedlichen Messanlagentypen nach dem gleichen Messprinzip, sodass sich auch die gleichen Fehlermöglichkeiten ergeben können.

Im Folgenden sollen erst einmal die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Messmethoden aufgezeigt werden.

 

Rz. 2

Wie auch bei allen Geschwindigkeitsmessmethoden wird bei der Abstandsmessung zuerst ein Geschwindigkeitswert bestimmt und dann anhand dieses Geschwindigkeitswertes ein Abstandswert berechnet. In der Abbildung 1 (Rdn 3) ist dabei der prinzipielle Ablauf gezeigt.

Grundlage der Messung sind Fahrbahnmarkierungen, die senkrecht über die Fahrbahn aufgebracht sind. Dabei können diese Markierungen auch mehrere Fahrspurbreiten abdecken. In der Regel sind diese Markierungen ca. 50 m voneinander entfernt.

 

Rz. 3

Abbildung 1: (a) Prinzipielle Vorgehensweise bei der Ermittlung des Abstandes zweier Fahrzeuge. (b) Einzelbild einer Videosequenz, die die Einrichtung einer Messstelle zeigt. Im oberen linken Bildabschnitt wird dabei eine geeichte Zeitanzeige eingeblendet.

 

Rz. 4

Das Verkehrsgeschehen wird dabei von mindestens einer Kamera dokumentiert. Die Kamera ist auf einer höher gelegenen Ebene positioniert und hat eine so geringe Auflösung, dass das Erkennen von Personen (Kfz-Insassen) nicht möglich ist. Dies muss aus Datenschutzgründen gegeben sein. In das Videobild wird zusätzlich eine geeichte Zeitanzeige mit zusätzlichem Bildzähler eingeblendet. Beispielhaft gezeigt in der Abbildung 1 (b). In diesem Einzelbild wird gerade die Zeit 12:24:47 angezeigt. Die beiden letzten Ziffern zeigen die Bildnummer an, die in diesem Beispiel 00 lautet. Ein Bild weiter würde dort 01 stehen, der Bildzähler geht bis 24, wobei der Abstand zwischen zwei Bilder 0,04 s beträgt.

 

Rz. 5

Mithilfe der bekannten Markierungsabstände auf der Fahrbahn und der genauen Zeitangabe kann auf dem Videomaterial der Zeitpunkt bestimmt werden, zu dem sich das Betroffenenfahrzeug in Höhe der z.B. mittleren Markierung befindet (Abbildung 1 (a), obere Situation). In der nächsten aufgeführten Fahrzeugposition befindet sich das vorausfahrende Fahrzeug gerade in Höhe der in Fahrtrichtung gesehen letzten Markierung. Dieser Zeitwert wird ebenfalls gespeichert. Als letztes wird das Einzelbild bestimmt, bei dem sich das Betroffenenfahrzeug auch in Höhe der letzten Markierung befindet. Anhand der drei Zeitwerte können zwei Zeitdifferenzen bestimmt werden. Werden diese beiden Zeitdifferenzen addiert (Zeit 1 + Zeit 2 = t), kann über

 
vBetroffener = Strecke 1
t

der Geschwindigkeitswert des Betroffenenfahrzeuges bestimmt werden. Mit der Grundlage dieses Wertes kann dann mit Hilfe der Zeit 2 (sAbstand = vBetroffener × t) der Abstand bestimmt werden, den das Betroffenenfahrzeug in der zweiten Situation von der letzten Markierung hatte. Wird von dieser Strecke die Fahrzeuglänge des vorausfahrenden Fahrzeuges abgezogen, ergibt sich der Abstand zwischen der Vorderachse des Betroffenenfahrzeuges und dem Heck des vorausfahrenden Fahrzeugs. Der so ermittelte Abstand kann jetzt mit der gefahrenen Geschwindigkeit verknüpft werden, so dass eine mögliche Abstandsunterschreitung festgestellt werden kann.

 

Rz. 6

Wird von dem Messsystem oder dem Messbeamten ein verdächtiger Abstand beobachtet, kann eine weitere Kamera, die unterhalb der Brücke am Fahrbahnrand positioniert ist, geschaltet werden. Diese ID-Kamera erstellt zur möglichen Identifizierung Bilder des Betroffenenfahrzeuges und des Fahrers. Damit wird erreicht, dass eine verdachtsbezogene Messung durchgeführt wird.

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