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Bei all diesen Betrachtungen darf nicht vergessen werden, dass nicht jeder Verstoß aktenkundig wird. Ganz im Gegenteil: Die Dunkelziffer ist erschreckend hoch. Das Wort allein deutet an, dass eine verlässliche Benennung von Zahlen unmöglich ist. Dennoch kann man die Dunkelziffer schätzen. Diese Schätzungen schwanken beträchtlich. Laut Expertenmeinung liegt die Dunkelziffer bei Alkoholfahrten bei etwa 1:300 bis zu 1:600. Unter der Annahme, dass dieses Verhältnis in Annäherung der Realität entspricht, bedeutet dies, dass nur jede 301. bis 601. Fahrt unter Alkohol entdeckt wird[26]. Rechnet man dieses Verhältnis einem einzigen Fahrer zu, hat er ein Entdeckungsrisiko von lediglich 0,16–0,33 % zu fürchten (vgl. VdTÜV[27]). Ein sehr großer Anteil der Alkoholfahrten bleibt also unentdeckt und ungeahndet. Daraus entsteht in der Folge die Lernerfahrung, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss ungefährlich ist und somit kein Grund für eine Verhaltensänderung besteht. Auch dadurch stellen Alkoholauffällige eine Hochrisikogruppe dar.

 

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Für die Dunkelziffer von Drogenfahrten ist zudem zu beachten, dass der Substanzeinfluss häufig nur entdeckt wird, wenn ein auffälliges Verhalten gezeigt wird. Dadurch sollte die Dunkelziffer noch viel höher liegen als für Alkoholdelikte.[28] Dies gilt insbesondere für gelegentlichen Cannabiskonsum.[29]

[26] Kazenwadel/Vollrath, Das Dunkelfeld der Trunkenheitsfahrten, in: Krüger (Hrsg.), Das Unfallrisiko unter Alkohol, 1995, 115–124.
[27] VdTÜV, Fit to Drive-Kongress in Barcelona: Hohe Dunkelziffer bei Alkoholfahrten, 2012 (online verfügbar unter https://www.vdtuev.de/news/fit-to-drive-kongress-in-barcelona-hohe-dunkelziffer-bei-alkoholfahrten [Zugriff 01.10.2017]).
[28] Madea/Brinkmann (Hrsg.), Handbuch gerichtliche Medizin (Band 2), 2003, S. 849.
[29] Ferner/Xanke (Hrsg.), Alkohol und Drogen im Straßenverkehr: Messverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren, 2006, S. 85 f.

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