An das
Landgericht
– Zivilkammer –
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Az. _________________________
Klageerwiderung
in der Rechtssache
des Herrn _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
wegen: Zustimmung zur Erbteilung
Namens und in Vollmacht der Beklagten beantrage ich
1. |
in erster Linie Klageabweisung bezüglich der vom Kläger erhobenen Klage auf Zustimmung zur Erbteilung, insbesondere zur Grundstücksübertragung auf den Kläger. |
2. |
in zweiter Linie hilfsweise wird der vom Kläger mit der Klageschrift vorgelegte Teilungsplan dahin gehend abgeändert, dass das Auseinandersetzungsguthaben der Beklagten um _________________________ EUR erhöht wird. |
Begründung:
Zum Klageabweisungsantrag: _________________________
Zum Hilfsantrag auf Änderung des Teilungsplans:
Sollte die Klage zulässig und begründet sein, so kann eine Verurteilung auf Zustimmung zur Eigentumsübertragung nur erfolgen, wenn der vom Kläger vorgelegte Teilungsplan die Verwendungen, die die Beklagte im Dezember 1999/Januar 2000 auf das im Nachlass befindliche Gebäudegrundstück in _________________________, _________________________-straße Nr. _________________________ gemacht hat, berücksichtigt, §§ 2038, 748, 756 BGB.
Die Beklagte hat, nachdem am 26.12.1999 durch den Orkan "Lothar" das Dach des bezeichneten Gebäudes großflächig abgedeckt worden war, die Dachdeckerfirma _________________________ mit der Reparatur des Daches beauftragt. Der Kläger befand sich im Weihnachtsurlaub und war für die Beklagte nicht erreichbar. Um weiteren Schaden von dem Gebäude abzuwenden, hat die Beklagte in Ausübung ihres Notgeschäftsführungsrechts nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB gehandelt.
Die Dachdeckerfirma hat die vorgenommenen Reparaturarbeiten mit Rechnung vom _________________________in Höhe von _________________________ EUR abgerechnet. Der Rechnungsbetrag wurde von der Beklagten am _________________________ überwiesen.
Beweis: |
a) |
Rechnung der Firma _________________________ vom _________________________ – Anlage B 1 – |
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b) |
Kopie des Kontoauszugs über die Belastung des Rechnungsbetrags auf dem Konto der Beklagten – Anlage B 2 – |
Da beide Erben am Nachlass je hälftig beteiligt sind, haben sie diese Ausgaben im Innenverhältnis je hälftig zu tragen. Das heißt: Die Beklagte hat gegen den Kläger einen internen Erstattungsanspruch nach §§ 2038 Abs. 2, 748 BGB in Höhe der Hälfte des Rechnungsbetrags, also in Höhe von _________________________ EUR. Dieser Erstattungsbetrag muss nach §§ 2042 Abs. 2, 756 BGB bei der Erbauseinandersetzung zugunsten der Beklagten berücksichtigt werden.
(Rechtsanwalt)