Rz. 508

Das südafrikanische internationale Erbrecht entspricht weitgehend dem englischen Kollisionsrecht (siehe Rdn 120). Das Haager Testamentsformübereinkommen ist seit dem 4.12.1970 in Kraft. Das Recht der Testamente und das Nachlassverfahrensrecht sind ebenfalls dem englischen System entlehnt.

 

Rz. 509

Pflichtteilsrechte sind dem modernen staatlichen Recht unbekannt. Bedürftige minderjährige, aber auch bedürftige volljährige Kinder können aber gegen den Nachlass Unterhaltsansprüche geltend machen.[500] Der Ehegatte hat keine zwingenden Erbrechte. Er wird i.d.R. güterrechtlich abgefunden, da die Gütergemeinschaft gesetzlicher Güterstand ist.

[500] Einzelheiten bei Dannenbring, in: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann, Südafrika Grdz. Rn 38.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge