Rz. 583

Der Anfall des gesamten Nachlasses an den personal representative und die Dauer des Nachlassverfahrens führen dazu, dass auf den Unterhalt durch den Erblasser angewiesene Angehörige in der Zwischenzeit völlig mittellos gestellt sein können. Um diese Folgen abzumildern, enthalten die Gesetze der meisten Staaten Regeln über die Gewährung sog. family allowance. Dabei handelt es sich um vorläufige Unterhaltszahlungen aus dem Nachlass an den überlebenden Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder des Erblassers, mit denen diese die Zeit bis zur Beendigung der Nachlassabwicklung und Auszahlung der Vermächtnisse bzw. ihrer gesetzlichen Anteile am Nachlass überbrücken können.

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