An das
Landgericht _________________________
Klage
des _________________________
– Kläger –
gegen _________________________
– Beklagter –
wegen: Herausgabe zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB
vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des von mir vertretenen Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück _________________________ [Ort], eingetragen im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, Bestandsverzeichnis _________________________, Fl. Nr. _________________________, mit einer Größe von _________________________ qm, zum Zwecke der Befriedigung des dem Kläger zustehenden Anspruchs i.H.v. _________________________ nebst Zinsen zu einem Zinssatz, der 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegt, seit Rechtshängigkeit, zu dulden. |
2. |
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung nach Ziff. 1. durch Bezahlung des Betrags i.H.v. _________________________ EUR zzgl. Zinsen zu einem Zinssatz, der 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegt, seit Rechtshängigkeit der Klage abwenden. |
3. |
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO oder den Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 Abs. 2 ZPO, sobald hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Begründung:
Der Kläger ist gesetzlicher Alleinerbe des am _________________________ verstorbenen Erblassers. Die Beklagte ist eine langjährige Bekannte des Erblassers.
Mit Übergabevertrag vom _________________________ übertrug der Erblasser sein Hausgrundstück _________________________ auf die Beklagte. Die Übergabe war in vollem Umfang unentgeltlich, mithin eine Schenkung.
Der Nachlass ist mehr oder minder wertlos. Der Erbe hat die Einrede des unzureichenden Nachlasses geltend gemacht. Der Kläger kann somit von der Beklagten wegen des ihm zustehenden Pflichtteilsergänzungsanspruchs die Herausgabe des geschenkten Hausgrundstücks zum Zwecke der Zwangsversteigerung gem. § 2329 BGB verlangen.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers beträgt _________________________ zzgl. Zinsen zu einem Zinssatz, der 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegt, seit Rechtshängigkeit der Klage. Die Beklagte hat trotz mehrmaliger Aufforderung den Anspruch des Klägers nicht erfüllt, sodass Klage geboten war.
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(Rechtsanwalt)