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Neben dem Behindertentestament gibt es auch das sogenannte Bedürftigentestament. Dieses zielt darauf ab, die Lebenssituation eines bedürftigen Erben zu verbessern. Denn sofern ein Bedürftiger (z.B.: Empfänger von ALG II oder bei Privatinsolvenz) erbt, zieht der Staat das Erbe als Ausgleich für die erhaltenen Sozialleistungen ein.[5] Dies kann durch das Bedürftigentestament verhindert werden. Von seiner Grundstruktur her gleicht es dem Behindertentestament. Der Unterschied besteht darin, dass der Bedürftige grundsätzlich erwerbsfähig wäre, während der Behinderte regelmäßig aufgrund seiner Behinderung erwerbsunfähig ist. Es steht daher keine dauerhafte Gewährung von Sozialleistungen durch den Sozialleistungsträger im Raum.

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