Rz. 130

Bei gesetzlicher Vertretung des Kindes ist dieses im Rubrum der Antragsschrift aufzunehmen und der das Kind vertretende Elternteil als gesetzlicher Vertreter zu benennen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge