Martin Brock, Dr. Katja Francke
a) Allgemeines
Rz. 1422
Die mit langen Anfahrtswegen zwischen Wohnsitz und Arbeitsort verbundenen Belastungen des Arbeitnehmers können erheblich sein. Überlegungen zugunsten einer Verlagerung des Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsplatzes stellen sich deshalb häufig, nicht nur bei der Begründung eines neuen, sondern auch bei überörtlichen Versetzungen oder Verlagerungen des Betriebssitzes während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Auch die arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme am Arbeitsort (vgl. Rdn 377 ff.) kann einen Umzug erforderlich machen.
Rz. 1423
Die Wahl des Wohnsitzes wird regelmäßig dem Privatbereich des Arbeitnehmers zugeordnet, so dass Umzugskosten grds. auch dann von dem Arbeitnehmer aufzubringen sind, wenn der Umzug maßgeblich beruflich motiviert ist. Ein gesetzlicher Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung der Umzugskosten gem. § 670 BGB (vgl. Rdn 584 ff.) besteht nur in Ausnahmefällen, wenn der Umzug aus betrieblich veranlassten Gründen notwendig geworden ist, dem Arbeitnehmer ein tägliches Pendeln nicht zugemutet werden kann und er daher die umzugsbedingten Aufwendungen für erforderlich halten durfte. Ein gesetzlich begründeter Anspruch auf Ersatz der Umzugskosten kann daher bei überörtlicher Versetzung des Arbeitnehmers, bei einer Auslandsentsendung oder bei einer Verlagerung des Betriebssitzes in Betracht kommen, nicht aber bei einer auf der alleinigen Initiative des Arbeitnehmers beruhenden Versetzung oder bei einem Umzug zum Zwecke der erstmaligen Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle.
Rz. 1424
Da allerdings aus der Sicht des Arbeitgebers ein erhebliches Interesse an einem betriebsnahen Wohnsitz der Arbeitnehmer besteht, werden Umzugskosten in der betrieblichen Praxis von dem Arbeitgeber häufig auch unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Basis individual- oder kollektivvertraglicher Vereinbarungen übernommen. Auch kann die Übernahme der Umzugskosten im Rahmen der betrieblichen Personalbeschaffung notwendig sein, um potentielle Arbeitnehmer zum Stellenwechsel zu veranlassen oder qualifizierte Arbeitnehmer auch aus weiter entfernten Einzugsgebieten zu gewinnen. Auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung kann sich ein Erstattungsanspruch ergeben, wenn die Kostenübernahme im Betrieb allgemein üblich ist.
b) Umzugskostenerstattung
Rz. 1425
Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung
Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung
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Nimmt der Arbeitnehmer die Verlagerung des Arbeitsortes/die Aufnahme seiner Tätigkeit zum Anlass, umzuziehen, und befindet sich der Wohnort des Arbeitnehmers nach dem Umzug erstmals in einem Umkreis von _________________________ km des Arbeitsortes, so werden die im Zusammenhang mit dem Umzug anfallenden Transportkosten (einschließlich der Verpackung des Transportguts) gegen Nachweis auf Basis des kostengünstigsten Angebots erstattet. Zu diesem Zweck hat der Arbeitnehmer _________________________ Angebote einzuholen und vor der Auftragserteilung dem Arbeitgeber zur Entscheidung vorzulegen. |
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Erbringt der Arbeitnehmer den Transport in Eigenleistung, werden die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehenden Kosten gegen Rechnungsvorlage bis zu einem Höchstbetrag von _________________________ EUR erstattet. Eigene Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers werden im Rahmen des vorgenannten Betrages mit einem Stundensatz von _________________________ EUR berücksichtigt. |
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Der Arbeitnehmer erhält zum Ausgleich für die umzugsbedingten Aufwendungen einen Pauschalbetrag in Höhe von _________________________ EUR. Mit diesem Betrag sind alle umzugsbedingten Aufwendungen abgegolten. |
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Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erstattung doppelter Mietaufwendungen für die Dauer von maximal _________________________ Monaten, wenn aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfristen ein nahtloser Umzug nicht möglich ist. In diesem Rahmen erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegen Nachweis die Nettokaltmiete der bisherigen Wohnung einschließlich der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen. |
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Kommt es bis zu dem Vollzug des Umzuges zu einer Trennung des Arbeitnehmers von seiner Familie, so hat der Arbeitnehmer für die Dauer von maximal _________________________ Monaten Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für eine wöchentliche Pendelfahrt zwischen dem bisherigen und dem neuen Wohnsitz. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf den Betrag, der bei Nutzung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels entsteht. |
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Endet das Arbeitsverhältni... |