Rz. 651

Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1475] Sollen bestimmte Zahlungen oder Gehaltsbestandteile eingezogen werden, empfiehlt es sich umgekehrt, diese ausdrücklich zu benennen.

Die Quotierung bei Teilzeitbeschäftigung (Abs. 3 in § 5 des obigen Musters) ist einerseits erforderlich, um eine Benachteiligung bei Teilzeitbeschäftigung am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Sie stellt andererseits keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten oder wegen des Geschlechts dar.[1476] Die ausdrückliche Erwähnung der Altersteilzeit ist erforderlich, will man nicht riskieren, dass die Altersteilzeit wie Vollzeit behandelt wird.[1477]

[1475] BAG 17.2.1998 – 3 AZR 578/96, DB 1989, 1239; BAG 24.1.2006 – 3 AZR 479/04, AP Nr. 27 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung zu II. 2. der Gründe; BAG 18.10.2005 – 3 AZR 48/05, DB 2006, 224 zu Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit; vgl. weiter zur Auslegung von Bestimmungen des versorgungsfähigen Entgelts: BAG 13.11.2012 – 3 AZR 557/10, juris; BAG 19.4.2011 – 3AZR 272/09, juris.
[1477] BAG 17.4.2012 – 3 AZR 280/10, BetrAV 2012, 632; BAG 19.5.2015 – 3 AZR 770/13, juris; Langohr-Plato, NZA 2016, 1051 ff.

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