Rz. 389

Arbeitgeber A leitet ein Softwareunternehmen mit 20 Arbeitnehmern. Es besteht weder ein Betriebsrat noch eine Tarifbindung. Wegen nachlassender Leistungen möchte sich A von seinem 61-jährigen Systemadministrator M trennen. Die freie Stelle will er künftig mit V besetzen, der im Unternehmen des A zum Fachinformatiker ausgebildet wird und kurz vor Abschluss seiner Ausbildung steht. Personen- oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe gegenüber M bestehen nicht. Wegen drohender Rentenkürzungen ist M nicht an einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses interessiert. M kann sich jedoch aus familiären Gründen vorstellen, in die Altersteilzeit zu wechseln. A fragt sich, wie ein solcher Altersteilzeitvertrag aussehen könnte.

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