Präambel
Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ (Datum Beginn) für die _________________________ (Auslandsgesellschaft) in _________________________ (Einsatzort) tätig werden. Hierzu wird der Arbeitnehmer mit der _________________________ (Auslandsgesellschaft) einen separaten Anstellungsvertrag abschließen. Für die Laufzeit des Anstellungsvertrages mit der _________________________ (Auslandsgesellschaft) soll das Anstellungsverhältnis zwischen den Parteien ruhen. Insoweit vereinbaren die Parteien was folgt:
§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Anstellungsverhältnis zwischen den Parteien besteht auch während der Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers bei der _________________________ (Auslandsgesellschaft) fort. Der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bestehende Anstellungsvertrag vom _________________________ (Datum Anstellungsvertrag) wird für die Dauer der Auslandstätigkeit bei der _________________________ (Auslandsgesellschaft) ruhend gestellt.
(2) In Bezug auf die Durchführung der Auslandstätigkeit im Einzelnen unterliegt der Arbeitnehmer den Weisungen der _________________________ (Auslandsgesellschaft).
§ 2 Berichtspflichten
Der Arbeitnehmer berichtet während der Dauer seines Auslandseinsatzes bei der _________________________ (Auslandsgesellschaft) monatlich oder auf Weisung der Geschäftsführung des Arbeitgebers gegenüber dieser über alle Vorgänge und Daten wirtschaftlicher und technischer Art, die für den Arbeitgeber von Interesse sein können.
§ 3 Fortschreibung des Inlandsgehaltes
Das bisher durch den Arbeitnehmer bezogene Gehalt nach dem Anstellungsvertrag vom _________________________ (Datum Anstellungsvertrag) von zuletzt _________________________ EUR brutto wird unter Berücksichtigung der Grundsätze für Gehaltsanpassungen vergleichbarer Mitarbeiter während der Dauer des Auslandsaufenthaltes des Arbeitnehmers fortgeschrieben. Nach der Rückkehr des Arbeitnehmers von seinem Auslandseinsatz wird er für seine Tätigkeit für den Arbeitgeber im Inland auf Grundlage des fortgeschriebenen Gehalts vergütet werden.
§ 4 Re-Entry-Klausel
Nach Beendigung des Auslandseinsatzes wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eine im Vergleich zu seiner bisherigen Tätigkeit im Inland mindestens gleichwertige Position im Inland zuweisen. Sofern der Arbeitnehmer während seiner Auslandstätigkeit eine gegenüber seiner bisherigen Position höherwertige Tätigkeit wahrgenommen hat, besteht kein Anspruch auf die Zuweisung einer mit einer solchen höherwertigen Tätigkeit vergleichbaren Position im Inland.
§ 5 Betriebliche Altersversorgung
Die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der ihm erteilten Versorgungszusage des Arbeitgebers werden durch den Auslandseinsatz bei der _________________________ (Auslandsgesellschaft) nicht berührt. Die betriebliche Altersversorgung wird insoweit auf Basis des fortgeschriebenen Gehalts (§ 3) fortgeführt.
§ 6 Entschädigungszahlungen bei Vertragsende
Soweit dem Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung seiner Auslandstätigkeit bei der _________________________ (Auslandsgesellschaft) ein Anspruch auf Zahlung einer Entlassungsentschädigung, insbesondere Abfindung oder Abfertigung, zusteht, verzichtet der Arbeitnehmer auf diese Ansprüche. Sofern derartige Entschädigungsansprüche nach dem ausländischen Recht unverzichtbar sind, wird der Arbeitnehmer den ihm so zustehenden Betrag an den Arbeitgeber abführen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, gegen diesen Anspruch auf Abführung mit Gehaltsansprüchen des Arbeitnehmers aufzurechnen.
_________________________, den _________________________ |
_________________________, den _________________________ |
_________________________ |
_________________________ |
(Arbeitgeber) |
(Arbeitnehmer) |