Arbeitsvertrag
zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in)
und
Herrn/Frau
_________________________ (Arbeitnehmer/in)
wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________
1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Der/Die Arbeitnehmer/in wird beginnend mit dem _________________________ eingestellt.
2. Probezeit und Meldung bei Arbeitsagentur
Die ersten _________________________ Tage/Wochen/Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Wird das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt, hat sich der/die Arbeitnehmer/in binnen drei Tage nach Kenntniserlangung persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden.
Alternativ:
2. Erstbefristung und Meldung bei Arbeitsagentur
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG für eine Zeit von _________________________ Tagen/Wochen/Monaten bis zum _________________________ geschlossen.
Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Der/Die Arbeitnehmer/in erklärt, noch nie in einem Arbeitsverhältnis zu dem/der Arbeitgeber/in gestanden zu haben.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, wenn dem/der Arbeitnehmer/in nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne neuerliche schriftliche Befristungsabrede über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.
Der/Die Arbeitnehmer/in hat sich drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.
Alternativ:
2. Befristung/Probezeit/Meldung bei Arbeitsagentur
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG für eine Zeit von _________________________ Tagen/Wochen/Monaten bis zum _________________________ geschlossen.
Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne das es einer Kündigung bedarf, wenn dem/der Arbeitnehmer/in nicht die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird. Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne neuerliche schriftliche Befristungsabrede über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als geschlossen.
Der/Die Arbeitnehmer/in hat sich drei Monate vor Ablauf der Befristung persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der/die Arbeitgeber/in eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat.
3. Arbeitsort und Tätigkeit
Der/Die Arbeitnehmer/in wird in _________________________ als _________________________ beschäftigt. Er/Sie kann auch in _________________________/als ____...