Rz. 115

 
Praxis-Beispiel

Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet ab dem (…) als (…) eingegangen. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in der der Arbeitnehmer das individuelle gesetzliche Rentenalter vollendet, es sei denn, der Arbeitnehmer kann schon vor Erreichung des gesetzlichen Rentenalters eine Altersrente beantragen, und die Beendigung des Arbeitsverhältnis mit Bezug der vorzeitigen Altersrente wird innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Bezugszeitpunkt von dem Arbeitnehmer bestätigt.

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