Beratervertrag
Zwischen
der Firma _________________________
– Unternehmen –
und
Herrn/Frau/der Firma _________________________
– Berater –
Präambel
Herr/Frau/die Firma _________________________ wird nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung für die Firma _________________________ als Berater/-in tätig.
§ 1 Gegenstand
(1) Herr/Frau/die Firma _________________________ berät die Firma _________________________ in den nachfolgend aufgeführten Punkten:
_________________________
(2) Durch den Abschluss dieses Vertrages wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Es erfolgt auch keine Eingliederung des Auftragnehmers in die Betriebsorganisation des Auftraggebers.
§ 2 Vertragsdauer
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am _________________________ und endet am _________________________.
Alternativ: Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es beginnt am _________________________.
Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von _________________________ zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
§ 3 Rechte und Pflichten
(1) Der Berater kann den Ort und die Zeit seiner Tätigkeit frei bestimmen. Er ist an keine feste tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit gebunden.
Sofern das Unternehmen im Einzelfall Termine zur Erbringung einer vertraglichen Leistung festsetzt, sind diese einzuhalten. Sollte der Berater einen vorgegebenen Termin nicht einhalten können, hat er das Unternehmen rechtzeitig unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
(2) Der Berater kann sich zur Erbringung der vertraglichen Leistung Erfüllungsgehilfen bedienen.
(3) Dem Berater steht es frei, während der Dauer des Vertragsverhältnisses zugleich für andere Auftraggeber tätig zu sein. Der Berater verpflichtet sich jedoch, während der Dauer des Vertragsverhältnisses nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens für solche Gesellschaften tätig zu werden, die mit dem Unternehmen in Wettbewerb stehen. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Berater hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Tätigkeit vorliegen.
(5) Das Unternehmen hat dem Berater alle für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigten Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Tätigkeit des Beraters wird auf der Grundlage eines Stundenhonorars von _________________________ EUR zzgl. MwSt. vergütet. Der Berater hat die von ihm erbrachten Leistungen bis zum _________________________ eines Monats für den vorangegangenen Monat gegenüber dem Unternehmen abzurechnen.
Alternativ: Der Auftragnehmer erhält für die nach § 1 zu erbringenden Leistungen eine Pauschalvergütung von _________________________ EUR zzgl. MwSt. pro Monat.
(2) Sozialabgaben, Steuern etc. werden vom Unternehmen nicht abgeführt. Hierfür ist allein der Berater verantwortlich.
(3) Vergütungsüberzahlungen sind vom Berater zurückzuzahlen. Dieser kann sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen.
§ 5 Aufwendungen
(1) Der Berater hat einen Anspruch auf Ersatz der zur Vertragserfüllung erforderlichen und von ihm nachgewiesenen Aufwendungen. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten der Bürotätigkeit (Telefon, Porto, Papier, etc.).
(2) Reisekosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn die angetretene Reise zuvor von dem Unternehmen genehmigt worden ist.
(3) Der Berater hat die ihm in Ausübung seiner vertraglichen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen monatlich gegenüber dem Unternehmen abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt bis zum _________________________ eines Monats für den vorangegangenen Monat. Der Abrechnung sind die entsprechenden Belege beizufügen.
(4) Zu Unrecht erstattete Aufwendungen sind vom Berater zurückzuzahlen. Der Einwand der Entreicherung ist ausgeschlossen.
§ 6 Verschwiegenheit
Der Berater ist verpflichtet, über alle geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihm anvertraut werden oder die er im Rahmen seiner Tätigkeit für das Unternehmen erfährt, Stillschweigen zu bewahren. Dies bezieht sich insbesondere auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auf als vertraulich bezeichneten Angelegenheiten. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich in dem rechtlich zulässigen Umfang auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 7 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1) Der Berater hat alle ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Unternehmen gefertigten Schriftstücke, Aufzeichnungen und sonstigen Dokumente, unabhängig davon, ob diese in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, ordnungsgemäß aufzubewahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können.
(2) Während der Dauer des Vertragsverhältnisses sind dem Unternehmen die in Abs. 1 benannten Unterlagen auf Anforderung vom Berater auszuh...