Rz. 535

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist mittlerweile ebenso üblich. Gerade wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Mitnahme von Dritten keine allzu gravierenden Beschränkungen auferlegen möchte, empfiehlt sich eine solche Versicherung. Zudem kann sich für den Arbeitgeber der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als ratsam erweisen.[1115]

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