Rz. 90
Checkliste
▪ | pro Beschäftigungsjahr: 1,5 Punkte |
▪ | pro Lebensjahr: 1 Punkt, |
▪ | pro unterhaltsberechtigtem Kind: 7 Punkte |
▪ | für jede andere unterhaltsberechtigte Person: 5 Punkte |
▪ | für Schwerbehinderung ab 50 %: 11 Punkte und Gleichgestellte: 9 Punkte[132] |
▪ | ggf.: Gesamtwürdigung[133] Liegen besondere Härtefälle, wie z.B. besondere Lasten aus Unterhaltsverpflichtungen, Alleinerziehung von mindestens einem im eigenen Haushalt lebenden Kind, besondere Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen etc., bei betroffenen Arbeitnehmern vor, kann der Arbeitgeber sie im Rahmen einer abschließenden Gesamtwürdigung zu berücksichtigen.[134] |
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