Rz. 471
Das Verfahren der Vollstreckbarerklärung wird sodann durch einen Antrag eingeleitet. Für diesen Antrag besteht kein Anwaltszwang, was aus § 1063 Abs. 4 ZPO folgt, nach dem im Verfahren Anträge gestellt oder Erklärungen abgegeben werden können, solange eine mündliche Verhandlung noch nicht anberaumt ist.
Rz. 472
Für den Antrag müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen, die von Amts wegen zu prüfen sind. Dies sind:
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die Ordnungsmäßigkeit der Antragstellung |
▪ |
die Zuständigkeit des Gerichts |
▪ |
Partei- und Prozessfähigkeit des Antragstellers |
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Rechtsschutzbedürfnis |
Rz. 473
Am Rechtsschutzinteresse fehlt es nicht schon deshalb, weil der Schiedsspruch keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Denn die Vollstreckbarerklärung dient nicht nur dazu, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen. Sie soll den Spruch auch gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen sichern. Der Spruch ist aber nur durch die Vollstreckbarerklärung umfassend gegen Aufhebungsgründe gesichert. Nach Erklärung des Schiedsspruchs als vollstreckbar kann er nicht mehr aufgehoben werden.
Rz. 474
§ 1064 Abs. 1 ZPO regelt noch, dass mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs dieser oder eine beglaubigte Abschrift vorzulegen ist. Dabei kann die Beglaubigung auch von dem für das gerichtliche Verfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden. Die beglaubigte Abschrift ist eine solche, auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift übereinstimmt. Für einen wirksamen Beglaubigungsvermerk ist ohne besondere Form die Erklärung dahingehend erforderlich, dass der Inhalt der Urschrift und der Abschrift übereinstimmen. Beglaubigungsbefugt sind außer der Geschäftsstelle des Gerichts (§ 169 Abs. 2 ZPO) auch Rechtsanwälte, soweit es um die Beglaubigung der von ihnen eingereichten Schriftstücke geht.
Rz. 475
Beispiel
M hat gegen die von ihm geschiedene F bei einem Familienschiedsgericht einen Schiedsspruch erwirkt, nach dem diese verpflichtet ist, zum Ausgleich des Zugewinns einen Betrag von 50.000 EUR zu bezahlen. Da die F nicht freiwillig zahlt, will er den Schiedsspruch für vollstreckbar erklären lassen.
Mit dem entsprechenden Antrag muss der M dem Oberlandesgericht das Original des Schiedsspruchs oder eine beglaubigte Abschrift hiervon vorlegen, wobei die Beglaubigung auch durch seinen Prozessbevollmächtigten in dem einzuleitenden Verfahren erfolgen kann.
Rz. 476
Muster 2.7: Antrag auf Vollstreckbarerklärung
Muster 2.7: Antrag auf Vollstreckbarerklärung
In dem Schiedsverfahren
_________________________ gegen _________________________
Es wird beantragt, den Schiedsspruch (genaue Bezeichnung des Schiedsgerichts, des Schiedsorts und des Datums des Erlasses) für vollstreckbar zu erklären.