Rz. 200

Muster 2.45: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB)

 

Muster 2.45: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB)

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der _____ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt vier Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist beginnt bezüglich des zu einer Nacherfüllung führenden Mangels mit Abschuss der Nacherfüllungsmaßnahme von Neuem. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben ebenso unberührt wie weitergehende Bestimmungen über die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen.

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