Rz. 123

Ein Schreiben einfacher Art liegt vor, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält. Der niedrigere Gebührenrahmen kommt jedoch nur in Betracht, wenn der erteilte Auftrag von vornherein keinen über Nr. 2301 VV RVG hinausgehenden Inhalt hatte, sich also auf eine einfache Anfrage oder eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung beschränkte.[84] Für die Beurteilung kommt es daher nicht auf die tatsächlich entfaltete Tätigkeit des Rechtsanwalts an, sondern maßgeblich auf Art und Umfang des erteilten Mandats.[85]

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