Rz. 24

Große Relevanz bei den besonderen Wertvorschriften haben vor allem:

§ 48: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§ 52: Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit.

aa) Verweis auf §§ 3 bis 9 ZPO

 

Rz. 25

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten richten sich die Gebühren grundsätzlich nach den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels geltenden Vorschriften über den Wert des Streitgegenstands, soweit nichts anderes bestimmt ist. Zunächst ist also zu prüfen, ob nicht bereits eine der übrigen Wertvorschriften des GKG Anwendung findet. Andernfalls kommen die §§ 3 bis 9 ZPO zum Tragen, wo vor allem § 3 ZPO massive Schwierigkeiten bereitet, da in seinem Anwendungsbereich der Wert nach freiem Ermessen festgesetzt wird.

bb) § 52 GKG

 

Rz. 26

Auch in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 52 GKG der Streitwert, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach der sich aus dem Antrag ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Gibt es für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5.000 EUR anzunehmen, der sogenannte Auffangwert.

cc) Streitwertkataloge

 

Rz. 27

In diesen Bereichen handelt es sich daher in den meisten Fällen um eine Einzelfallentscheidung – maßgebend ist das konkrete Interesse des Mandanten. Da das Ermessen von den Gerichten jedoch auch in vergleichbaren Sachverhalten sehr unterschiedlich ausgeübt wurde, versucht man, im Interesse der Rechtssicherheit für ähnlich gelagerte Sachverhalte eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu erreichen. Dafür wurden durch Kommissionen Streitwertkataloge entwickelt. Diese sind zwar theoretisch unverbindlich und sollen lediglich der Orientierung dienen, in der Praxis werden sie jedoch meist schematisch angewendet, Abweichungen kommen eher selten vor.

Die Streitwertkataloge gibt es inzwischen in folgenden Bereichen:

Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Streitwertkatalog der Finanzgerichtsbarkeit
Streitwertkatalog der Sozialgerichtsbarkeit
Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit.

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