Rz. 14

In der Kostenrechnung muss die abgerechnete Angelegenheit genau bezeichnet werden. In manchen Fällen mag die Angabe der Parteien zur Konkretisierung ausreichen. Der Klarheit und Nachvollziehbarkeit dient es aber auch hier, in einem Betreff anzugeben, was Gegenstand der Tätigkeit war. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Mandant die Rechnung steuerlich geltend machen will, da anderenfalls die Betriebsbezogenheit nicht ersichtlich ist. Sind beim Anwalt mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien anhängig, wie insbesondere in Familiensachen, so sind auf jeden Fall weitere Angaben zur Konkretisierung erforderlich. Hier wird eine kurze Bezeichnung der Sache, etwa "Unterhalt", "Umgangsrecht" o.Ä. zur Unterscheidung ausreichen. Bei mehreren Instanzen muss zur Klarheit auch der jeweilige Rechtszug angegeben werden. Auch Beweisverfahren und Hauptsache oder Urkunden- und Nachverfahren sollten gesondert bezeichnet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?