Rz. 644
Dem Drittleistungsträger als nur mittelbar Geschädigtem steht kein Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten zu, die ihm bei der Abwicklung der Leistung (an den Verletzten bzw. dessen Hinterbliebenen) und des Regresses entstehen.
Rz. 645
Gerade Arbeitgeber haben häufig deutliche wirtschaftliche Einbußen, die ihnen als mittelbar Geschädigte aber nicht zu ersetzen sind (zu Einzelheiten siehe § 3 Rn 140 ff.; § 5 Rn 192 ff.).
aa) Verwaltungskosten
Rz. 646
Verwaltungskosten des Drittleistungsträgers (wie Arztberichte,[602] Dolmetscherkosten,[603] Gutachten[604] und in diesem Zusammenhang anfallende ärztliche Untersuchungen,[605] Telefon- und Portospesen,[606] Übersetzungen, Kopiekosten für Rechnungsbelege[607]) sind keine übergangsfähigen Schadenpositionen, sondern als mittelbare Vermögenseinbußen des Drittleistungsverpflichteten nicht auszugleichen.
Rz. 647
Die Kosten für die Auszahlung von Leistungen durch einen anderen Dritten (z.B. Verletztengeld durch Krankenkasse, Übernahme der Verwaltung der Sozialhilfeempfänger durch eine Krankenkasse, Durchführung der Heilbehandlung im Rahmen des BVG) sind nicht erstattungsfähig.
bb) Regressabwicklung
Rz. 648
Kosten der Regressabwicklung (wie Ermittlung des Verantwortlichen, Beweiserhebungskosten,[608] unfallanalytisches Gutachten, Rechtsanwaltskosten,[609] Telefon- und Portospesen, und Zeitaufwand[610]) sind nicht zu ersetzen.
Rz. 649
Regelmäßig reicht aus, Fotokopien der Schadenbelege zu übersenden. Bei Zweifeln hat der Ersatzpflichtige allerdings ein Recht auf Einsicht in Originalunterlagen.[611] Der BGH[612] unterstreicht, dass die Vorlage von EDV-Ausdrucken allenfalls belegt, dass überhaupt Leistungen (Zahlungen) vom Drittleistungsträger (z.B. SVT) in der Höhe erbracht worden sind. § 811 II 1 BGB erfasst nur die Kosten der Übersendung der Unterlagen (Porto, Verpackung),[613] gibt aber darüber hinaus keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten der Belegerstellung selbst.[614]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen