Rz. 163

Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind. Die Rechtslage für die unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) hat sich mit Wirkung zum 1.1.2021 grundlegend geändert. Die europäische Niederlassungsfreiheit gilt nicht mehr und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gilt nur für echte Auslandgesellschaften (siehe Rdn 66 ff.).

 

Rz. 164

Die unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) werden damit aus deutscher Sicht seit dem 1.1.2021 nicht mehr als Kapitalgesellschaften anerkannt. Vielmehr werden diese aus deutscher Sicht als Personengesellschaft (bzw. Einzelunternehmen) qualifiziert.

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