Rz. 1

Die bisherige rechtliche Überprüfung von Verstößen betrifft vornehmlich folgende ­Bereiche:

Subsumtion des Tatbestandes: Ist die Tat tatsächlich begangen und erfüllt sie den genannten Tatbestand?
Liegt Tatmehrheitoder Tateinheit vor, also sind mehraktige Vorwürfe im Raum?
Vorsatz/Fahrlässigkeit: Liegt Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor und welche Sanktion erfolgt dann?
Punkteeintrag: Ist die Sanktion mit dem Punkteeintrag in Einklang?
Verjährung: Ist der Vorwurf verjährt?
Verjährungsunterbrechung: Liegt eine Unterbrechung der Verjährung vor?

 

Rz. 2

Dies wird sich auch in Zukunft kaum ändern, hat aber bei der Bemessung der Verstöße sicherlich ein größeres Gewicht. Hinzu kommt, dass jedenfalls die Überführung etwaiger Punkte des Betroffenen vor Inkrafttreten des Gesetzes antizipiert, nach Inkrafttreten aber auf Richtigkeit überprüft werden muss.

 

Rz. 3

Eine wichtige taktische Überlegung ist es, die Differenzierung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit zu betrachten, die durch die Verwaltungsbehörden nicht immer richtig gehandhabt werden. Dies macht ggf. erhebliche Unterschiede aus, wenn die Punkte addiert werden (hierzu vgl. unten Rdn 16 ff.).

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